Möchten Sie eine Änderung der Statuten vornehmen?
Die Spezialist:innen von Startups.ch können für Sie die gewünschte Statutenänderung vornehmen.

Was sind Statuten?
Statuten sind sowohl für die GmbH als auch für Aktiengesellschaft (AG) gesetzlich vorgeschrieben.
Der Begriff steht für die grundlegenden Rechtsnormen,die sich eine Gesellschaft gibt.
Für beide Rechtsformen hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorgeschrieben (AG: Art. 626 ff. OR; GmbH: Art. 776 ff. OR).
Die Statuten bedürfen zudem der öffentlichen Beurkundung durch eine Urkundsperson.
Was wird in den Statuten geregelt?
Die Statuten einer Gesellschaft sind das grundlegende Regelwerk, in dem die wichtigsten Rahmenbedingungen und Vorgaben für deren Organisation und Betrieb festgelegt werden.
Sie enthalten obligatorisch zentrale Informationen wie den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft sowie deren Zweck. Darüber hinaus wird in den Statuten die Höhe des Stamm- oder Aktienkapitals geregelt, einschliesslich des Betrags, der darauf bereits einbezahlt wurde (Liberierung des Kapitals).
Falls vorhanden, werden auch Sacheinlagen, die in die Gesellschaft eingebracht wurden, detailliert beschrieben.
Neben diesen zwingenden Angaben können die Statuten fakultativ durch weitere Regelungen ergänzt werden. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen zur Geschäftsführung, Vertretungsbefugnisse, Modalitäten zur Kapitalerhöhung oder Vereinbarungen zu Vorkaufsrechten. Die Statuten dienen somit als rechtlicher und organisatorischer Rahmen für die Gesellschaft und bieten Flexibilität, um spezifische Anforderungen oder Bedürfnisse der Gesellschafter individuell zu regeln.
Allgemeine Informationen
Was ist eine Statutenänderung?
Von einer Statutenänderung ist immer dann die Rede, wenn ein Artikel der Statuten geändert werden muss.
Da es sich um die Änderung einer – für die Gesellschaft - grundlegenden Bestimmung geht, muss diese durch die Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung bestimmt werden.
Anschliessend muss dieser Beschluss öffentlich durch eine Urkundsperson beurkundet werden. Aus diesem Grund sind Statutenänderungen in der Regel eine kostspielige Angelegenheit.
Wann braucht es eine Statutenänderung?
Eine Änderung der Statuten braucht es immer dann, wenn ein Artikel der Statuten geändert werden muss. Wenn also beispielsweise der Name, der Sitz oder der Zweck der Gesellschaft ändert.
Die Statuten müssen auch dann geändert werden, wenn das Stammkapital erhöht (Kapitalerhöhung) oder herabgesetzt (Kapitalherabsetzung) wird bzw. die Liberierung des Kapitals geändert wird.
Wo kann ich Statutenänderungen machen?
Statutenänderungen können Sie grundsätzlich bei jedem Anwalt, Treuhänder oder bei direkt bei einer Urkundsperson machen lassen.
Beachten Sie, dass eine Statutenänderung aber in jedem Fall von einer Urkundsperson beglaubigt werden muss.
Mehr Informationen auf www.startups.ch.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Statutenänderung in der Schweiz.
Muss ich die Statutenänderung bei der Urkundsperson machen lassen, die die Firmengründung gemacht hat?
Nein, dazu besteht keine Pflicht. Sie können die Statutenänderung bei einer beliebigen Urkundsperson durchführen lassen.
Bedarf die Änderungen des Geschäftsführers, Gesellschafters oder des Verwaltungsrates auch einer Statutenänderung?
Nein, der Geschäftsführer, die Gesellschafter bzw. der Verwaltungsrat sind nicht statutarisch festgelegt. Somit müssen für eine solche Änderung auch nicht die Statuten angepasst werden.
Benötige ich für die Statutenänderung die ursprünglichen Statuten?
Dies ist zwar von Vorteil – aber nicht unbedingt notwendig. Sollten die alten Statuten nicht mehr auffindbar sein, so kann sich die Gesellschaft mittels einer "allgemeinen Statutenrevision" ganz neue Statuten geben.
Was kann ich machen, wenn die ursprüngliche Urkundsperson die Statuten nicht rausgeben möchte?
Grundsätzlich können Sie ihn nicht dazu zwingen, die Statutenin elektronischer Form herauszugeben. Es besteht aber die Möglichkeit mittels einer generellen Statutenrevision der Gesellschaft neue Statuten zu geben. Somit braucht man die alten Statuten dann nicht mehr.
Kann ich die Statutenänderung online bestellen?
Ja, kontaktieren Sie die Spezialist:innen von Startups.ch (www.startups.ch).

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Wir verstehen, dass viele angehende Firmengründer:innen sicherstellen möchten, dass sie bei der Firmengründung nichts übersehen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, bevor Sie Ihre Einzelirma gründen.